Kassenzulassung

Kassenzulassung

Logopädische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt, d.h. hat der Arzt die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie festgestellt und eine Heilmittelverordnung ausgestellt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung.

Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf.

Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung besteht pauschal aus 10,00 € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes.

Gerne beantworten wir auch persönlich Ihre Fragen zu den Behandlungskosten und der Übernahme durch die Krankenkassen.